Firma in den Niederlanden gründen: Eine lohnenswerte Investition
Die Niederlande gelten nicht nur als eines der wirtschaftlich stärksten Länder Europas, sondern auch als eines der gründerfreundlichsten Länder. Die erfolgreiche Gründung einer Firma in den Niederlanden bietet daher eine hervorragende Möglichkeit, mit einem vielversprechenden Markt und zahlreichen Vorteilen zu expandieren.
Doch bevor man die Gründung startet, gibt es viele wichtige Fragen und Themen zu berücksichtigen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zur Gründung einer Firma in den Niederlanden geben.
Seien Sie gespannt auf nützliche Tipps, hilfreiche Informationen und wertvolle Empfehlungen von unseren Experten!
Inhalt
ToggleFirma gründen Niederlande: keine Einschränkungen für deutsche Unternehmen
Bei der Gründung einer Firma in den Niederlanden haben deutsche Unternehmen keinerlei Einschränkungen zu befürchten. In Holland sind deutsche Bürger und Unternehmen willkommen und werden genauso behandelt wie lokale Firmen.
Die Registrierung einer niederländischen besloten vennootschap (B.V.) ist ähnlich wie die Gründung einer deutschen GmbH oder Kapitalgesellschaft und erfordert in der Regel ein notarielles Verfahren. Auch bei der Beantragung von Steuernummern können deutsche Unternehmen darauf zurückgreifen, wenn sich der Verwaltungssitz der BV in einem anderen Land befindet.
Es ist jedoch zu beachten, dass die EU-Richtlinien nicht direkt gelten und in den Niederlanden noch innerhalb einer bestimmten Frist umgesetzt werden müssen.
Trotzdem entscheiden sich viele multinationale Unternehmen, von kleinen bis hin zu Fortune-500-Unternehmen, für eine Gründung in den Niederlanden aufgrund der attraktiven Geschäftsmöglichkeiten und des günstigen Steuersystems.
BV in den Niederlanden: Eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine BV, oder auch Besloten Vennootschap, ist eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Rechtspersönlichkeit. Im Vergleich zur deutschen GmbH bietet sie eine bessere Ausstrahlung und eine rechtliche Beschränkung der privaten Haftpflicht.
Deshalb entscheiden sich viele deutsche Unternehmen für die Gründung einer BV in den Niederlanden aus kommerziellen, steuerlichen und rechtlichen Gründen. Das Mindestkapital für die Gründung beträgt lediglich 0,01 €.
Im Vergleich dazu gilt in Deutschland eine Kapitalaufbringungspflicht mit einem Kapital von 25.000 € für eine GmbH. Bei der Gründung einer BV wird ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag erstellt und im Handelsregister / Handelskammer eingetragen.
Eine Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Fragen und eine notarielle Begleitung bei der Gründung einer BV können rechtliche Sicherheit garantieren.
Geschäftsführer und Rechtspersönlichkeit bei einer BV
Eine BV als niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die Geschäftsführer bei der BV nicht persönlich für Verbindlichkeiten haften.
Durch die Gründung einer niederländischen BV können deutsche Unternehmen dem Risiko einer persönlichen Haftung entgehen. Die Geschäftsführung einer BV obliegt in der Regel einem oder mehreren Geschäftsführern, die einzeln oder gemeinschaftlich handeln können. Die Geschäftsführer haben die Aufgabe, die Geschäfte der BV zu leiten und verantworten.
Es ist jedoch empfehlenswert, sich vor der Firmengründung in den Niederlanden bei der Gründung einer BV über die genauen Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer zu informieren, um eine rechtskonforme Führung der Gesellschaft sicherzustellen.
Firmengründung, Urkunde und Handelsregistereintragung
Eine Gründungsurkunde und eine Handelsregistereintragung sind bei der Errichtung einer BV in den Niederlanden obligatorisch. In Anwesenheit eines niederländischen Notars wird die Gründungsurkunde ausgefertigt und von diesem beglaubigt.
Anschließend wird die BV automatisch unter ihrem statutarischen Namen ins Handelsregister eingetragen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Gründung einer BV ausschließlich durch einen niederländischen Notar erfolgen darf.
Nur so kann die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft garantiert und dem Unternehmertum Rechtssicherheit geboten werden. Die Eintragung der BV ins Handelsregister dient der Transparenz und Vertrauensbildung. Dritten wird hierdurch Einsicht in den Gesellschaftsvertrag ermöglicht.
Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Fragen für deutsche Unternehmen
Deutsche Unternehmen, die vorhaben eine Gesellschaft in den Niederlanden zu gründen, haben viele Fragen im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Doch keine Sorge, es gibt Unterstützung! Anwaltskanzleien mit deutschsprachigen Anwälten können bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen behilflich sein und helfen, den Prozess der Gründung einer BV zu vereinfachen.
Ob es um die Erstellung der Satzung geht oder um die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, die Anwälte sind eine wertvolle Unterstützung für das Vorhaben in den Niederlanden Fuß zu fassen.
Notarielle Begleitung bei Gründung einer BV
Wer eine B.V. in den Niederlanden gründen möchte, wird sich über die notwendige notarielle Begleitung Gedanken machen müssen. Dieser Schritt ist unabdingbar und bietet rechtliche Sicherheit bei der Gründung.
Der Notar wird wichtige Dokumente erstellen und Unterschriften beglaubigen. Dabei ist eine physische Anwesenheit zwingend erforderlich. Company NL bietet deutschsprachige Begleitung bei der grenzüberschreitenden Firmengründung beziehungsweise Gesellschaftsgründung in den Niederlanden.
In Zusammenarbeit mit dem Notar können sie den gesamten Gründungsvorgang abwickeln und beraten zu den Unternehmensformen. Diese umfassende Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Fragen ist besonders wichtig für deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden eine Firma gründen möchten.
Notarielle Begleitung bietet rechtliche Sicherheit bei der Gründung
Notarielle Begleitung bei der Gründung einer BV bietet deutschen Unternehmen rechtliche Sicherheit. Der Notar erstellt wichtige Dokumente und beglaubigt Unterschriften, was eine fundierte Grundlage für die Gründung schafft.
Eine rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist somit gewährleistet. Durch die physische Anwesenheit des Notars bei der Unterzeichnung der Gründungsurkunde wird auch das Vertrauen in den Gründungsprozess gestärkt.
Mit der Unterstützung durch einen erfahrenen Notar ist es möglich, mögliche Risiken im Zusammenhang mit der Gründung zu minimieren. Sowohl in Bezug auf den Geschäftsführer als auch auf die Rechtspersönlichkeit der BV kann eine fundierte Beratung erfolgen.
Insgesamt bietet die notarielle Begleitung bei der Gründung einer BV eine wichtige Basis für den erfolgreichen Markteintritt in den Niederlanden.
Der Notar erstellt wichtige Dokumente und beglaubigt Unterschriften
Der Notar spielt eine entscheidende Rolle bei der Gründung einer BV in den Niederlanden. Er erstellt wichtige Dokumente wie die Gründungsurkunde und beglaubigt Unterschriften, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Im Gegensatz zu einer Beurkundung bestätigt die notarielle Beglaubigung nicht nur die Identität des Erklärenden, sondern auch die Echtheit der Unterschrift. Mit seiner Erfahrung und Kenntnis im niederländischen Gesellschaftsrecht sorgt der Notar dafür, dass alle erforderlichen Schritte korrekt ausgeführt werden.
Eine reibungslose und erfolgreiche Gründung einer BV ist somit gewährleistet. Unternehmen, die eine BV gründen möchten, sollten auf die Unterstützung eines erfahrenen Notars setzen, um potenzielle rechtliche Risiken zu vermeiden.
Geschäftsadresse in den Niederlanden: Anmietung oder Kauf von Räumlichkeiten
Für eine erfolgreiche Unternehmensgründung in den Niederlanden ist die Anmietung oder der Kauf von passenden Büro- und Geschäftsräumlichkeiten ein wichtiges Thema. Es stehen unterschiedliche Optionen zur Verfügung, je nach den Bedürfnissen des Unternehmens.
Co-Working-Spaces und gemietete Büros sind eine flexible Lösung, wenn es um das Starten eines neuen Unternehmens geht. In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoller sein, Räumlichkeiten zu kaufen oder langfristig zu mieten.
Bei der Entscheidungsfindung unterstützen erfahrene Fachleute, die auch bei der steuerlichen und gegebenenfalls juristischen Beratung zur Seite stehen. Eine Geschäftsadresse in Holland ist auch wichtig für den Geschäftserfolg, daher ist es entscheidend, die richtige Wahl zu treffen.
Wer auf der Suche nach Büro- oder Geschäftsräumen in den Niederlanden ist, sollte also auf Expertenrat zurückgreifen und sich nicht scheuen, professionelle Hilfe anzunehmen.
Neue Gesetzesänderung zum Recht der Gesellschaftsform B.V.
Im Jahr 2012 trat eine umfassende Gesetzesänderung zum Recht der „Besloten Vennootschap“ (BV) in den Niederlanden in Kraft. Auch wenn es inzwischen weitere Änderungen gibt, bleibt die BV eine beliebte Rechtsform für Unternehmen.
Doch was änderte sich durch die Gesetzesänderung? Der Schwerpunkt lag auf der Vereinfachung der Gründungsprozesse und der Einführung von Regeln, um die Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erleichtern.
Ein wichtiges Ziel dieser Änderung war auch, mehr Transparenz zu schaffen. Neue Anforderungen betrafen unter anderem die Offenlegung von Informationen im Handelsregister und die Anforderungen an Geschäftsanteile. Obwohl es hier einige Änderungen gab, hat die Gründung einer BV noch immer viele Vorteile, insbesondere in Bezug auf beschränkte Haftung.
Unternehmen können sich auch weiterhin auf notarielle Begleitung bei der Gründung verlassen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Erläuterung der neuen Gesetzesänderung in Bezug auf BVs
Die jüngsten Gesetzesänderungen in Bezug auf die Gründung einer BV in den Niederlanden sind von großer Bedeutung für deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden tätig werden möchten.
Die neue Regelung betrifft hauptsächlich die Vorgaben für den Mindestkapitalbedarf bei der Gründung einer BV. Früher musste bei einer BV ein Startkapital von mindestens 18.000 Euro hinterlegt werden.
Mit der Gesetzesänderung wurde dieser Mindestbetrag auf nur noch einen Euro reduziert. Eine BV kann nun auch mit nur einem Euro gegründet werden. Die Änderungen bedeuten, dass es für deutsche Unternehmen jetzt leichter wird, in den Niederlanden zu investieren und eine Firma zu gründen.
Trotzdem ist es wichtig, sich im Vorfeld fachkundigen Rat einzuholen, um mögliche rechtliche Hürden zu überwinden und ein erfolgreiches Geschäft zu führen.
Was ändert sich für neu gegründete BVs?
Für neu gegründete BVs gibt es aufgrund einer neuen Gesetzesänderung einige Änderungen, auf die zu achten ist. Eine BV muss in den Niederlanden mindestens ein Euro an Stammkapital haben und auch wenn dies niedriger ist als die Anforderungen in anderen Ländern, kann es dennoch eine finanzielle Herausforderung darstellen.
Darüber hinaus muss die Gründungsurkunde inzwischen immer notariell beglaubigt werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Jedoch bietet eine BV auch weiterhin viele Vorteile wie eine beschränkte Haftung und eine höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern.
Experten können bei gesellschaftsrechtlichen Fragen unterstützen und sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, um eine erfolgreiche Gründung einer BV zu gewährleisten.
Vorteile der BV-Gründung trotz neuer Gesetzesänderungen
Trotz der neuen Gesetzesänderungen bietet die Gründung einer BV in den Niederlanden weiterhin zahlreiche Vorteile für deutsche Unternehmen.
Zum einen sorgt die BV für eine rechtliche Beschränkung der privaten Haftpflicht und eine bessere Ausstrahlung als bei einem Einzelunternehmen. Zum anderen gilt die BV als meistgewählte Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens und genießt das größte Vertrauen auf dem niederländischen Markt.
Auch müssen Gründer/Gesellschafter einer BV nicht in den Niederlanden ansässig sein, um diese zu gründen. Mit der notariellen Begleitung bei der Gründung bietet die BV zudem eine rechtliche Sicherheit und der Notar erstellt wichtige Dokumente sowie beglaubigt Unterschriften.
Insgesamt bietet die BV-Gründung trotz neuer Gesetzesänderungen somit zahlreiche Vorteile für deutsche Unternehmen.
Vennootschap onder firma (vof): Die niederländische offene Handelsgesellschaft
Die Vennootschap onder firma, auch VOF genannt, ist eine offene Handelsgesellschaft in den Niederlanden. Sie ist mit der deutschen OHG vergleichbar, und es gibt keine Formvorschriften für ihre Gründung.
Die VOF stellt eine besondere Form der maatshap dar, die entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Mit etwa 170.000 registrierten Unternehmen ist sie die dritthäufigste Handelsgesellschaft in den Niederlanden.
Im Vergleich zur BV ist die Gründung einer VOF weniger aufwendig und bürokratisch. Allerdings haften die Gesellschafter der VOF unbeschränkt und persönlich, was ein Risiko darstellen kann.
Daher ist es ratsam, sich vor der Gründung einer VOF von einem erfahrenen Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde bei einer vof
Für die Gründung einer Vennootschap onder firma (vof) in den Niederlanden ist ebenso eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde erforderlich.
Der Notar nimmt hierbei eine wichtige Rolle ein, da er die korrekte Erstellung der Urkunde sicherstellt und auch die Unterschriften der beteiligten Geschäftspartner beglaubigt. Die vof ist eine offene Handelsgesellschaft, bei der die Gesellschafter unbeschränkt haften.
Eine notarielle Begleitung bei der Gründung bietet somit auch hier rechtliche Sicherheit und kann dazu beitragen, mögliche Konflikte im Vorfeld zu vermeiden.
Eine sorgfältige Ausarbeitung der Gründungsurkunde und die Begleitung durch einen erfahrenen Notar erleichtern somit den Gründungsprozess einer vof erheblich.
Kosten für die Gründung eines Unternehmen in den Niederlanden
Für eine Unternehmensgründung in den Niederlanden müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, die sich auf die Kosten auswirken.
Die Mindesteinlage bei der Gründung einer B.V. beträgt lediglich 0,01 Euro, was ein großer Pluspunkt ist. Auch der Gründungsprozess kann in einigen Fällen in wenigen Wochen abgeschlossen werden, was Zeit und Geld spart. Allerdings sollte beachtet werden, dass die Kosten für eine B.V.-Gründung nicht pauschal zu beziffern sind, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen.
In der Regel liegen sie zwischen 2.500 und 4.000 Euro. Es ist also wichtig, sich im Voraus über die möglichen Kosten zu informieren. Allerdings bieten einige Unternehmen auch All-inclusive-Dienstleistungen an, die alle Kosten in einem Paket enthalten.
Diese können eine gute Option sein, um die Kosten im Griff zu behalten. Insgesamt hat sich das Verfahren zur Gründung einer B.V. in den Niederlanden stark vereinfacht und die Gründungskosten wurden erheblich gesenkt, was die Niederlande zu einem attraktiven Standort für eine Unternehmensgründung macht.
Besteuerung für eine niederländische B.V
Für niederländische Unternehmen gilt eine Steuerpflicht, die Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer mit einem Satz von 21 % beinhaltet.
Das Steuersystem funktioniert dabei ähnlich wie in Deutschland, mit ihrem Finanzamt, progressiv, sodass höhere Einkommen auch höhere Steuern nach sich ziehen. Deutschland und die Niederlande haben jedoch Vereinbarungen getroffen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Steuerpflichtige Erträge über 245.000 Euro werden in den Niederlanden mit 25 % Körperschaftssteuer belastet. Unternehmen können außerdem von verschiedenen Ausgleichsregelungen profitieren, wenn sie in Deutschland bereits Steuern zahlen oder bei der Umrechnung von deutsch in niederländisch erzielten Löhnen.
Zudem gibt es verschiedene Steuersätze, die je nach Art der Umsatz- oder innergemeinschaftlichen Leistungen zum Einsatz kommen.